Strafrecht & Strafverfahren

Strafrecht

Aus welchen Gründen auch immer – Sie werden mit einem Vorwurf konfrontiert, den die Staatsanwaltschaft als „Verwirklichung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens“ einordnet. Ein Strafverfahren droht, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen stehen im Raum. Was tun? 

In strafrechtlichen Causen kommt es mehr denn je darauf an gut vorbereitet in die Strafverhandlung zu gehen. Der Staatsanwalt sieht Ihren Fall durch seine Anklagebrille, der Richter sollte an sich objektiv sein. 

Der Verteidiger ist nicht objektiv, er ist gesetzlich verpflichtet alles was für Sie spricht dem Gericht darzulegen. Der Verteidiger ist also Ihr Rechtsfreund, einer der ausschließlich Ihre Position vertritt, der Ihre Sicht der Dinge dem Gericht erklärt, mit Entlastungsbeweisen untermauert und so versucht das Gericht zu überzeugen. Ohne einen solchen Rechtsfreund sind Angeklagte oft hoffnungslos verloren. 

Ich bin Ihr Rechtsfreund, Ihr Verteidiger und mit mir an Ihrer Seite werde ich alles darlegen und vor Gericht bringen, um Ihnen bestmöglich aus dieser schweren Situation zu helfen.  

Wenden Sie sich so rasch wie möglich an mich. Gerade in diesen Verfahren kann es nicht früh genug sein!

Wichtig! Aber auch ich habe meinen Ehrenkodex und meine höchstpersönlichen Schranken – Täter aus dem Bereich Vergewaltigung und/oder Kinderpornografie/Kindermissbrauch vertrete ich nicht.

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